(1) Es liegt hier ein Schreiben der Firma OfficeMarkt 24 GmbH, Winterhuder Weg 29 in 22085 Hamburg, vor. Die Firma OfficeMarkt 24 GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ulf Lindgren. Bei der Firma OfficeMarkt 24 handelt es sich nach Angaben in dem Schreiben um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter der HRB-Nummer 32117 B, mit Sitz in Charlottenburg. Die Firma OfficeMarkt 24 handelt ausweislich der Angaben im Absenderfeld des Schreibens mit „Office Produkten – Alles für das Büro“.
Das Schreiben ist aufgemacht und aufgebaut wie eine Rechnung. Klein und blass gedruckt steht darunter geschrieben:
„Allgemeine Geschäftsbedingungen: siehe Rückseite.[….] Dies ist ein Angebot, das erst durch die Zahlung, die wir als Annahme werten dürfen, zu einem verbindlichen Vertrag führt. Bitte zahlen Sie innerhalb von 10 Tagen auf das Konto 35 982 208, BLZ 200 100 20, Postbank. Dies ist ein Angebot und keine Rechnung. Bitte nennen Sie bei der Zahlung Ihre Kundennummer. Im Fall der Annahme dieses Angebotes soll gegenwärtiges Exemplar als Rechnung gelten. [….].“
Es folgt sodann nochmals die Bankverbindung, die Referenznummer und die Aufforderung: „Zahlen Sie bitte Innerhalb von 10 Tagen (04.09.2011). Im Fußfeld steht das Impressum nebst Steuernummer 29/460/02056.
Problem: Es besteht die Möglichkeit, dass viele Gewerbetreibende im Trubel des täglichen Geschäftes unvorsätzlich überlesen haben, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine Rechnung, sondern nur um ein Angebot handelt und den Betrag in Höhe von 295,12 EUR überwiesen haben, obgleich sie an dem Produkt kein Interesse haben. Nach Auffassung der Firma OfficeMarkt 24 soll durch die Zahlung des Betrages nun ein Vertrag zustande gekommen sein. Dies ist fraglich und bleibt zu prüfen.
Hinweis: Vorsorglich sollte, wenn der Betrag gezahlt wurde und das Zustandekommen eines derartigen Vertrages nicht gewünscht war, der (angeblich) zustande gekommene Vertrag angefochten werden, und zwar unverzüglich und nachweislich (per Einwurf-Einschreiben). Es bleibt dann gegebenenfalls abzuwarten, ob die Firma OfficeMarkt 24 den überwiesenen Betrag zurückbezahlt.
Sind Sie im Trubel des täglichen Geschäftes auf dieses Schreiben reingefallen? Dann hinterlassen Sie hier im BLOG eine Nachricht und vernetzen sich mit anderen Betroffenen. Ich bin gespannt, was Sie zu berichten haben.
OfficeMarkt 24 verschickt Zahlungsangebot über nicht bestellte Ware
Geschrieben von Virabell Schuster am 20. Januar 2012
UpDate (2): Es liegt hier ein weiteres Schreiben der Firma OfficeMarkt 24 GmbH, Winterhuder Weg 29 in 22085 Hamburg, vor. In dem Schreiben steht folgendes geschrieben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Zeit hatten wir Probleme mit Überweisungen an unser Postbank Konto 35 982 208, welche zum Absender rücküberwiesen wurde.
Um weitere Missgeschicke zu vermeiden bieten wir Ihnen jetzt die Möglichkeit die Summe von €295,12, basierend auf dem Angebot (Referenznummer: XXX) welches Ihnen am …. zugesandt wurde, auf unser Konto bei der Commerzbank zu überweisen Die Kontonummer lautet:0903981800, BLZ 200 800 00.
Bitte beachten sie, dass es bis zu 3 Tage dauern kann bis die Zahlung bei uns eingegangen ist.“
Es folgt die Bankverbindung und der Rechnungsbetrag.
Hinweis: Im konkreten Fall hatte der Betroffene bereits Anfang September 2011 ein Schreiben von der Firma OfficeMarkt 24 GmbH erhalten. Bei diesem Schreiben handelte es sich um ein als Rechnung getarntes Angebot (siehe bezüglich der Einzelheiten oben). Es wurde ein Betrag in Höhe von 295,12 EUR „in Rechnung gestellt“ und zur Zahlung „aufgefordert”. Das jetzt vorliegende Schreiben suggeriert dem Empfänger, den scheinbar auf das Konto der Postbank überwiesene Rechnungsbetrag in Höhe von genau 295,12 EUR wieder zurückerhalten zu haben, weswegen jetzt „angeboten“ wird, den Betrag auf das neue Konto der OfficeMarkt24 bei der Commerzbank zu überweisen. Der Betroffene gibt jedoch an, nie einen Betrag in Höhe von 295,12 EUR auf das Konto bei der Postbank überwiesen zu haben.
Achtung: Betroffene sollten den Betrag nicht ungeprüft überweisen.
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