Heisse-teenies.de: Vorsicht Abofalle! Rechnung von Steger Inkasso aus München

Auf der Website heisse-teenies.de wird aktuell ein 19-jähriges Mädchen abgebildet. Die von dem Mädchen gezeigten Fotos können auf der Seite heisse-teenies.de bewertet werden. Hierzu ist es erforderlich, sich auf der Seite heisse-teenies.de mit einer Email-Adresse anzumelden. Nur wer angemeldet ist, so heißt es auf der Seite, kann Kommentare abgeben. Ganz unten auf der Startseite von heisse-teenies.de steht in kleiner Schrift geschrieben:

„Accounts sind nicht übertragbar und gelten nur für eine Person. Der Zugang zum Memberbereich endet automatisch nach 12 Monaten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 129,- Euro. Beachten Sie: Jeder Missbrauch wird zur Anzeige gebracht und Straf- als auch Zivilrechtlich verfolgt“.

In den Nutzungsbedingungen steht u.a. geschrieben:

„1 Vertragsschluss, Angebot und Annahme

(1) Durch Abschluss der Anmeldung auf dieser Webseite schließt der Kunde einen Vertrages mit dem Unternehmer ab.
Der Vertragsabschluß wird durch Ausfüllen und Absenden des E-Mail Registrierungsformulares gültig.
Wird der Kunde dabei zur Eingabe seiner persönlichen Daten aufgefordert, so hat er diese wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Er haftet insofern für sämtliche Schäden, die aus der Angabe falscher Daten entstehen.
(2) Der Betreiber nimmt das Angebot durch Anzeige am Bildschirm oder Übersendung einer Registrierungsbestätigung an.
(3) Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Annahme im Einzelfall ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(4) Eine Annahme kann auch konkludent durch Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erfolgen.“

Wer sich auf der Seite heisse-teenies.de anmeldet, bekommt in der Folgezeit per Email eine Rechnung von Steger Inkasso (Steger Medienverwaltung, Josephspitalstraße 15, 80331 München) über einen Betrag in Höhe von 129,00 EUR. In der Email der Steger Inkasso steht u.a. geschrieben:

„Sehr geehrtes Mitglied von […].heisse-teenies.de!

Anbei senden wird Ihnen die Rechnung mit der Nummer […] für Ihre Mitgliedschaft.

Sie haben erworben: 12 Monate Softerotik Mitgliedschaft bei […]. Heisse-teenies.de

Gesamtbetrag: 129,00 EUR inkl. Der gesetzlichen Mwst.

Die genauen Registrierungsdaten: […]

Bitte überweisen sie den offenen Betrag von 129,00 EUR binnen 7 Tage auf unser Konto:

Steger Medienverwaltung, Commerzbank, […]

[…]

Mit freundlichen Grüßen

Steger Medienverwaltung, Josephspitalstraße 15, 80331 München“

Aufgrund des Aufbaus der Seite und der versteckten Präsentation der Kostenpflicht auf der Seite heisse-teenies.de kann bezweifelt werden, dass durch das Registrieren auf der Seite ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen ist. Es kann nicht empfohlen werden, den Rechnungsbetrag in Höhe von 129,00 EUR ungeprüft zu bezahlen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

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5 Kommentare:

Also, ich weiss nicht, welche Seite Sie gesehen haben und dass sich die Seiten von solchen Diensten, die bereits auch strafrechtlich als Betrug gewertet werden, sich oftmals ändern, ist ja auch bekannt.
Fakt ist, z.Zt. ist KEINERLEI Kostenhinweise auf der Seite zu entdecken, weder nach Scrollen, noch nach Suchen etc.
Letzlich wenn man den Link “Nutzungsbedinungen” anklickt, der bei der Registrierung übrigens nicht mal anklickbar ist, findet man die überraschende Klausel:
§ 4 Preis, Zahlungsbedingungen

(1) Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich nach 12 Monaten und wird nicht automatisch verlängert.
(2) Der Preis für die Nutzung des Mitgliederbereiches beträgt 129,- Euro für 12 Monate.(..)

Ich rate jeden, der auf die Masche reinfiel, auf keinen Fall zu Zahlen und Strafanzeige zu erstatten.

Es kommt noch besser. Der Anbieter schließt einen Widerspruch vollkommen aus und weißt auf folgendes hin:

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar erbracht wurden. (§ 312 d Abs. 4 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch).

Bleibt dahin zustellen ob das Internet ein telekommunikationsgestützter Dienste ist !!!

[…] Quelle: kanzlei-schuster.de / Zum Artikel […]

[…] Quelle: kanzlei-schuster.de / Zum Artikel […]

Bin vor 1 Jahr mit Steger gehängt.Habe innerhalb der Frist meinen Rücktritt bekanntgegeben.Das ist wichtig.Fernabsatzgesetz kann man nicht ausschliessen.Telefongespräch wurde nicht geführt.Betr.Aussage wegen Telekommunikation.Rücktritt nach 4 Tagen nochmals gesendet.Die “Drohzuschriften” kamen ca.9 Monate lange,Ausführung gab es keine.Dann war Ruhe.Also keine Angst,sein Mund ist grösser als sein Hirn,er kann nur Dumme bluffen.Leider gibt es da genug die sich gleich fürchten.