Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Axel Rühle aus Kirchheim vor. Laut Abmahnung vertreibt Herr Axel Rühle über verschiedene Internetseiten Spielwaren, Sammelkarten und Sticker. Herr Axel Rühle wird anwaltlich vertreten Rechtsanwalt Daniel Rühringer aus Eichtal-Grötzingen. In der Abmahnung wird gerügt:
Auftritt als Privatverkäufer trotz Gewerblichkeit
Fehlendes Widerrufsrecht oder Rückgaberecht
Fehlendes Impressum
Verstoß gegen die Spielzeugverordnung
Verstoß gegen die Preisangabeverordnung
Rechtsanwalt Daniel Rühringer fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf anbei) und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 20.000,00 EUR.
Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.
Hinweis zur Frage, ob ein gewerbliches Handeln vorliegt!
Bei der Abmahnung von Privatpersonen muß geprüft werden, ob das Handeln der Privatperson die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreitet. Kriterien für eine Gewerblichkeit sind Umfang, Art und Professionalität des Handels. Es kommt hingegen nicht darauf an, ob der Abgemahnte ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht und ob er mit dem Handel einen Gewinn erzielt. Die Beurteilung der Frage, ob noch ein privates Handeln vorliegt oder ob bereits die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist, sollte einer rechtskundigen Person überlassen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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