Ein Gewährleistungsausschluss im Angebot ist kein Freibrief!

Der vom Verkäufer vorgenommene Haftungsausschluss gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit.

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Ein Kommentar:

Guten Tag meine damen / Herren,
mir wurde ein Opel mit der Gewährleistung Ausschluss verkauft .
Der Opel wurde von mir an 3 Tagen ca. 233 Km gefahren und nach 40Km war der Motor Heiß gelaufen und fuhr nicht mehr . Ich bekam an einer Tankstelle Wasser eingefüllt da der Behälter Leer war und ca. 43 Km später wider Leer war , der Verkäufer beruft sich auf diese Gewährleistung!
Nach dem ich ihm das am ersten Tag nach Kauf mitgeteilt hatte , beschimpfte er mich mit den Worten wie gekauft und gesehen . Auf eine Fahrt zur opel- werkstatt ging dann der Motor in Totalschaden ?
Es stellte sich heraus das die Wasserpumpe und die da zu gehörigen Teile Kaputt waren , auch wurde die Kaputte Klimaanlage festgestellt. Der Gutachter
meinte das der motor bestimmt schon vorher defekt war und der Wasserverlust dem Verkäufer nur bekannt gewesen were wen er auf festem boden , Asphalt oder Beton geparkt hätte . Da ich nach 40Km schon soviel Wasser verloren habe ist doch kein ZUFALL !
Direkt nach Unterschrift des Vertrages läuft plötzlich Wasser aus dem Motor ?
Der Verkäufer hätte den wagen ja noch ohne wasserverlust gefahren ?
Was kann ich tun ?
Amtrichter gibt dem Verkäufer wegen der gewährleistung Recht !
Warum Ich muss beweisen das er vom Wasserverlust gewust hat, kommisch das bei mir wasser läuft und bei ihm nicht?