Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten, wenn die Parteien den Versand vereinbaren, der Artikel beim Käufer nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann
(AG Krefeld, 82 C 276/05 und 4 C 167/06).
Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten, wenn die Parteien den Versand vereinbaren, der Artikel beim Käufer nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann
(AG Krefeld, 82 C 276/05 und 4 C 167/06).
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