Ein über ebay gekaufter Artikel ist beim Käufer nicht angekommen!

Der Verkäufer muß den Kaufpreis erstatten, wenn die Parteien den Versand vereinbaren, der Artikel beim Käufer nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann
(AG Krefeld, 82 C 276/05 und 4 C 167/06).

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