Dem Verkäufer steht kein Zurückbehaltungsrecht in der Form zu, dass er zur Rückzahlung des Kaufpreises erst verpflichtet ist, nachdem er die Ware zurück erhalten hat. Der Käufer ist nicht zur Vorleistung (zuerst Rücksendung der Ware) verpflichtet (AG Krefeld, 5 C 239/06).
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