Keine Umdeutung eines Kaufangebotes in ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

Ein nur vom Verkäufer unterschriebener und per Fax zum Unterschreiben an den Käufer geschickter, von diese aber nicht unterschrieben Kaufvertrag, kann auch nicht in ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben umgedeutet werden (AG Singen 9 C 89/06).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert