Klingelton-Abo durch Minderjährigen: Vertrag unwirksam!

Weder die Eltern noch der Minderjährige müssen das Klingelton-Abo bezahlen. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag unwirksam (AG Berlin-Mitte, 12 C 52/08).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert