Streitwert bei unverlangter Werbung beträgt 5.000,00 EUR!

Die Zusendung unverlangter Werbung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Die Kosten der Abmahnung muß der Versender tragen. Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert von 5.000,00 EUR (AG Krefeld, 1 C 265/08, AG Düsseldorf, 27 C 13806/08).

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