Grundsätzlich keine Wertersatzpflicht für Nutzung der Ware beim Widerruf des Fernabsatzgeschäftes!

Der Onlinehandel wird zunehmend zum kostenlosen Leihaus. Aber Achtung: Es bleibt bei der Wertersatzpflicht in den offensichtlichen Mißbrauchsfällen. Das sind solche Fälle, in denen zum Beispiel ein Hochzeitskleid gekauft, für die Hochzeit getragen und dann wieder zurück gegeben wird. Ähnlich verhält es sich bei Urlaubs- oder Saisonartikel. Auch hier muß nach Widerruf des Ferabsatzvertrages Wertersatz für die Nutzung geleistet werden.

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