Gewerblicher oder privater Verkäufer bei Ebay? Rechtsmißbräuchliche Abmahnung?

Wer bei Ebay als gewerblicher Verkäufer auftritt und behauptet, dies sei versehentlich passiert (Verkäufer war eine 78 Jahre alte Dame aus dem Raum Heidelberg und bot nicht nur eine geringfügige Anzahl von Artikel zum Kauf an), muß sich als gewerblicher Händler behandeln lassen, da es auf die Sicht des Adressaten ankommt.
Der Hinweis an den Abgemahnten auf die steuerliche Pflicht und die Notwendigkeit der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit an das Gewerbeamt ist kein Indiz für ein rechtmißbräuchliches Verhalten (LG Heidelberg, Urteil vom 27.09.2009, Az 11 O 53/09).

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