Diese Angabe in einer Rechnung aufgrund eines Download-Abo übt auf jugendliche Nutzer unzulässigen Druck aus und ist dewegen unzulässig. Unzulässig ist es auch, wenn in diesem Zusammenhang der Nutzer ankreuzen muß, er verzichte auf das Widerrufsrecht (LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009, Az 2 O 268/08).
Schreibe einen Kommentar