Kommentare zu: Immer noch hohe Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren! https://www.kanzlei-schuster.de/2011/02/immer-noch-hohe-streitwerte-in-wettbewerbsrechtlichen-abmahnverfahren/ Thu, 16 Jun 2011 12:28:36 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 Von: Virabell Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/2011/02/immer-noch-hohe-streitwerte-in-wettbewerbsrechtlichen-abmahnverfahren/#comment-1594 Thu, 16 Jun 2011 12:28:36 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=291#comment-1594 Das Landgericht Konstanz, Urteil vom 09.06.2011, Az. 9 O 29/11 KfH, hat den Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ( Streitgegenstand: fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Verkaufsangeboten eines Pfand- und Auktionshauses auf der Internetplattform eBay) auf 12.000,00 EUR festgesetzt. Die Widerrufsbelehrung des Verfügungsbeklagten enthielt insgesamt 6 fehlerhafte Formulierungen. Das Landgericht sah darin jeweils einen zu prüfenden Einzelverstoß und legte hierfür jeweils einen Streitwert von 2.000,00 EUR zu Grunde. Bei insgesamt sechs im Einzelnen zu prüfenden und zu bewertenden Unterlassungsforderungen ergab dies den festgesetzten Streitwert von 12.000,00 EUR.

Dies zeigt, dass einzelne Fehler in der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung teuer werden können.

Weiter kann festgestellt werden, dass die Gerichte zunehmend dazu über gehen, auch in einfach gelagerten Fällen Streitwerte wieder höher anzusiedeln.

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Von: Virabell Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/2011/02/immer-noch-hohe-streitwerte-in-wettbewerbsrechtlichen-abmahnverfahren/#comment-57 Thu, 19 May 2011 20:00:45 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=291#comment-57 OLG Hamm bestätigt mit Beschluss vom 3. Januar 2011, Az I-4 W 136/10, einen vom LG Münster auf 7.500,00 EUR festgesetzten Streitwert für ein wettbewerbsrechtliches Verfügungsverfahren. Streitgegenstand war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung eines Onlinehändler im Internetauktionshaus ebay.

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Von: Virabell Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/2011/02/immer-noch-hohe-streitwerte-in-wettbewerbsrechtlichen-abmahnverfahren/#comment-56 Thu, 19 May 2011 19:12:42 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=291#comment-56 Streitwert bei Klage wegen fehlender Widerrufsbelehrung: 7.500,00 EUR. Das Landgericht Gera setzte mit Beschluss vom 16.05.2011, Aktenzeichen 2 HK O 75/11, den Streitwert in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren (Streitgegenstand: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Angeboten im Internetauktionshaus ebay) auf 7.500,00 EUR fest.

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Von: Virabell Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/2011/02/immer-noch-hohe-streitwerte-in-wettbewerbsrechtlichen-abmahnverfahren/#comment-27 Tue, 03 May 2011 14:00:32 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=291#comment-27 Streitwert bei Klage wegen fehlender Widerrufsbelehrung: 15.000,00 EUR. Das Landgericht Rostock setzt mit Beschluss vom 28.04.2011 Aktenzeichen 5 HK O 34/11 den Streitwert in einer wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheklage (Streitgegenstand: Fehlende Widerrufsbelehrung) auf 15.000,00 EUR fest.

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