Abmahnung Boomgaarden, Geringas, Klimpel und Mason „Real Love“ Nümann + Lang

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Songwriter Rike Boomgaarden, Alexander Geringas, Bernd Klimpel und Charlie Mason, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang, vor. Gerügt wird eine über einen Internetanschluss angeblich begangene Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Real Love“ der Sängerin Sarah Conner durch öffentliches Zugänglichmachen des Musikstückes ohne Einwilligung der Berechtigten. Es wird vorgeschlagen, durch Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 EUR die Sache gütlich beizulegen und dadurch eine mit höheren Kosten verbunden weitergehende, ggf. gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

Grundsätzlich ist der Anschlussinhaber für seinen Internetanschluss verantwortlich, und zwar auch dann, wenn er den beanstandeten Verstoß nicht begangen hat. In bestimmten Konstellationen entfällt jedoch die Haftung vollständig oder teilweise. Im konkreten Fall ist daher zunächst zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt, bei dem eine Haftung entfällt. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die vorgefertigten Erklärungen oft Bestandteile enthalten, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Hierbei ist zu bedenken, dass die Unterlassungsverpflichtungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig ist. Auch sollte keinesfalls Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden. Alles was diesem mitgeteilt wird, kann später gegen einen verwendet werden. Gut gemeinte Ratschläge in Foren, die Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen oder Mitteilungen dahingehend: „Ich habe gar nichts gemacht und in der Angelegenheit nie mehr etwas gehört“, sind nicht zu beherzigen. Ein fruchtloses Verstreichen Lassen der Frist kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung oder zu einer Klage und damit zu einer erheblichen Kostensteigerung führen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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