Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Gavin Bell, 5 Gladstone Street, Y24 4NQ York, Großbritannien, s. Vereinigtes Königreich, vertreten durch die Kanzlei Schroeder, Herrn Rechtsanwalt Lutz Schroeder, vor. Grund der Abmahnung ist die angebliche Tatsache, dass eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „angel2whole6“ begangen wurde, indem das Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten wurde. Es wird aufgefordert, den Film „angel2whole6“ unverzüglich von dem Computer zu entfernen und eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung einzureichen. Weiter besteht Bereitschaft, sämtliche Zahlungsansprüche (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und bereits entstandene Verfahrenskosten) pauschal auf 750,00 EUR zu reduzieren, sofern diese Vergleichssumme spätestens bei Ablauf der für den Eingang der Unterlassungserklärung gesetzte Frist eingeht.
Hinweis: Vorgefertigten Unterlassungserklärungen enthalten oft Bestandteile, die über das hinaus gehen, was der Unterlassungsgläubiger zu fordern berechtigt ist. In jedem Fall sollte – auch wenn der Verstoß begangen wurde – vor Unterzeichnen einer solchen Erklärung geprüft werden, ob die vorgefertigte Erklärung geändert/modifiziert werden muß. Hierbei ist zu bedenken, dass die Unterlassungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gültig ist und zwar auch dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage ändert. Weiter könnte relevant sein, ob der Verstoß im Zeitraum der aktuellen Verwertungsphase begangen wurde oder nicht!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Schreibe einen Kommentar