Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang, vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine über einen Internetanschluss angeblich begangene Urheberechtsverletzung an der Tonaufnahme „Berlin City Girl“ mit Darbietungen der Künstlergruppe Culcha Candela, und zwar durch unlizensiertes öffentliches Zugänglichmachen über Filesharing-Netzwerke. Es wird zunächst angeboten, zur vollumfänglichen Erledigung der Angelegenheit eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung einzureichen und zur Abgeltung aller aus dieser Angelegenheit ergebenden finanziellen Ansprüche einen reduzierten pauschalen Einigungsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Bei Nichtannahme des Angebots müsse der Abgemahnte mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche rechnen, verbunden mit einem erheblichen Prozessrisiko, das aufgrund der Natur der geltend gemachten Ansprüche mehrere tausend Euro betragen könne.
Grundsätzlich ist der Anschlussinhaber für seinen Internetanschluss verantwortlich, und zwar auch dann, wenn er den beanstandeten Verstoß nicht begangen hat. Aus dieser Verantwortlichkeit können Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (Anwaltskosten, entgangene Lizenzgebühr, Ermittlungskosten) resultieren. Andererseits kann aufgrund unterschiedlichen Konstellationen nur eine eingeschränkte Haftung in Betracht kommen. In jedem Fall sollte eine vom Gegner vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung unterschrieben werden. Wer eine solche vorgefertigte Unterlassungsverpflichtungserklärung, gibt zu, den Verstoß begangen zu haben, gibt ein Kostenanerkenntnis ab, ist 30 Jahre an die Erklärung gebunden, auch wenn sich zwischenzeitlich die Sach- oder Rechtslage ändert und muß im Falle eines Verstoßes die konkret festgesetzte Vertragsstrafe bezahlen. Es sollte daher geprüft werden, ob die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden muß.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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