Der hier beschriebene Fall betrifft die neue Generation der Abo-Fallen. Es geht um Content-Abos über Smartphones. Diese sind noch schwerer zu erkennen. Sie sind noch teurer und der Mobilfunkanbieter zieht die Gebühren ein. Der Geschädigte kann schauen, wie er sein Geld zurück bekommt! Wenn es ganz schlecht läuft, droht die Sperrung der Sim-Karte. Für den Betroffenen gibt es so gut wie keinen Ausweg!
Es geht wie so oft um Spiele, Klingeltöne, Hintergrundbilder, Logos usw. Diese kann man durch Anklicken eines Werbebanners auf einer App auf dem Smartphone (zum Beispiel IPhone oder Android-Handy) vermeintlich kostenlos erhalten. Tatsächlich sind diese Angebote kostenpflichtig. Durch einen Klick auf den Werbebanner im Handy gelangt man zu der anbietenden Internetseite. Gleichzeitig wird dadurch unter anderem die Handynummer und die Info, welches Gerät benutzt wird (MSISDN- und IMEI-Nummer) an den Webseitenbetreiber übermittelt. Über diesen Datenstrom gelangt der Betreiber zum Mobilfunkprovider des Handybesitzers. Der Kunde wird identifiziert. Der Mobilfunkprovider zieht die angeblich entstandenen Abo-Gebühren ein. Dies ist dann auch der entscheidende Unterschied zu den sonst bekannten Web-Abofallen, bei denen die Diensteanbieter darauf angewiesen sind, dass der Nutzer den Betrag von sich aus bezahlt. Wer nicht bezahlt oder Beträge zurückbuchen lässt, läuft Gefahr, dass der Telefonanbieter die Sim-Karte sperrt. Ärger und Macherei sind vorprogrammiert. Der Geschädigte muß, anders als bei den klassischen Abofallen, tätig werden und schauen, wie er sein Geld zurück bekommt. Das ist mit viel Aufwand verbunden und kostet zumindest Zeit und Ärger.
Hinweise:
- Von vornherein sollte man für seine eigene Handynummer- soweit dies möglich ist – die Sperrung der Mehrwertdienste bei seinem Telefonanbieter beantragen (sogenannte Drittanbietersperre). Sofern dies nicht möglich ist, hilft nur ein Anbieterwechsel!
- Es sollte in jedem Fall Widerspruch gegen die Telefonrechnung erhoben und die Bundesnetzagentur benachrichtigt werden.
- Des Weiteren sollte der angeblich zustande gekommene Vertrag gegenüber dem Webseitenbetreiber widerrufen, gekündigt und angefochten werden.
- Leichter gesagt als getan der Rat zum Schluss: Nichts anklicken, was man nicht kennt! Im Zweifel zu Hause am eigenen PC (nicht am Arbeitsplatz!!!) das Angebot aufrufen und einer genauen Prüfung unterziehen!
Informationen zu Abofallen in Internet und Erfahrungsberichte finden Sie im Blog.
Schreibe einen Kommentar