Es trägt sich immer noch zu, dass gerade Unternehmensgründer ohne Internetauftritt unverlangte Werbeanrufe von Webdienstleistern erhalten. Aber auch Unternehmer mit vorhandener Internetpräsenz gehören zur Zielgruppe dieses Systems.
Sinngemäß wird erklärt, man sei bereit, mit dem Unternehmer zusammen zu arbeiten und ihm kostenlos eine Homepage zu erstellen. In diesem Moment erscheint der Anruf gerade zur rechten Zeit zu kommen: eine Homepage und das ganze kostenlos! Man müsse nur als Referenzkunde zur Verfügung stehen. Das sei schon alles. „Besser könnte es nicht laufen“ denkt sich der Unternehmer. Allerdings, so rudert der Telefonverkäufer zurück, man müsse sich erst ein Bild vom Unternehmen machen um zu entscheiden, ob eine Zusammenarbeit in Betracht kommt! Hierzu sei ein persönliches Gespräch erforderlich. Da kommt Panik beim Unternehmer auf, befindet er sich doch gerade im Aufbau und hat er doch (noch) kein repräsentatives Büro. „Kein Problem“, sagt der freundliche Telefonverkäufer, „das ist reine Formsache; wir haben uns schon mit Ihrem Unternehmen befasst; sonst hätten wir Sie doch gar nicht angerufen“. Das Aufatmen des Existenzgründers ist hörbar, vor allem für den geschulten Telefonverkäufer. Es kommt zu Termin. Es wird geredet über den Internetauftritt und was alles gemacht werden soll. Man müsse sich nur gleich entscheiden. Der nächste Interessent wartet bereits. Man müsse nur den Vertrag unterschreiben usw. Der Unternehmer unterschreibt. Fühlt er sich doch geschmeichelt und na ja, man will ja jetzt auch keine Schwäche zeigen. Und schon schnappt die Falle zu.
Worum geht es? Sicherlich wird die Website kostenlos erstellt (vermutlich über eines von mehreren bereits vorgefertigten Templates). Dabei dürfte es sich um ein Webdesign handeln, dass heutzutage jeder Internetuser selbst erstellen kann. Nicht im Preis inbegriffen sind sicherlich folgende Komponenten: Übernahme und Verwaltung bestehender Domains oder Neuregistrierung, das Hosting auf dem Server des Dienstleisters, das zwingend notwendige Online-Marketing (SEO: Search Engine Optimization; SEA: Search Engine Advertizing) und nicht zuletzt all die Maßnahmen, die ein professionelles Webdesign überhaupt erst ausmacht. Ganz zum Schluss geht es natürlich auch darum, wer die Urheberrechts- bzw. Verwertungsrechte an der neu erstellten Homepage, insbesondere am Aufbau der Seite, erhält. Eine fehlende Absprache diesbezüglich kann dazu führen, das im Fall der Vertragsbeendigung die gesamte Seite neu erstellt werden muß.
Fazit:
- Vorsicht vor vermeintlich kostenlosen Angeboten. Der Unternehmer sollte sich die Gesamtkosten ausrechnen lassen und in Ruhe Angebote anderer Webdienstleister einholen.
- Es sollte sich der Unternehmer keinesfalls unter Druck setzen lassen mit Aussagen wie: „Sie müssen sich aber gleich entscheiden, sonst ist das Angebot hinfällig“. Bei einer solchen Aussage müssen zwingend sämtliche Alarmglocken läuten.
- Unterschreiben Sie nie vorschnell. Ein Vertrag zwischen Unternehmer kann grundsätzlich nicht widerrufen werden.
- Sollten Sie dennoch einen solchen Vertrag unterschrieben haben und daran nicht festhalten wollen, sollten Sie fachlichen Rat in Anspruch nehmen.
Sie können auch gerne Ihre Erfahrungen zu diesem Thema hier im Blog als Kommentar hinterlassen und so mit anderen Betroffenen in Verbindung treten.
Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung.
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