Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma 8-Films aus Moorrege vor. Die 8-Films wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg.
In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, den Film „Jigsaw“ in dem Netzwerk BitTorrent, einer sogenannten Internettauschbörse, angeblich unerlaubt vervielfältigt und dabei ausgehend vom Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten zu haben. Die beweissichere Feststellung und Dokumentation der entsprechenden Daten sei auftragsgemäß durch die Media Protector GmbH unter Einsatz einer speziellen Anti-Piracy-Technologie erfolgt.
In dem Abmahnschreiben wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche eine einmalige Pauschale in Höhe von 805,00 EUR zu bezahlen. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verursachung eines weiteren Arbeitsaufwandes (z. B. Fristversäumung, unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Unterlassungs- oder Zahlungsanspruchs) die Neuberechnung des Schadens und die Geltendmachung eines höheren Betrages vorbehalten bleibt.
Es kann nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben. Die gesetzten Fristen sollten unbedingt erst genommen werden, insbesondere dann, wenn der Verstoß selbst oder durch Dritte begangen wurde. Im letzteren Fall sollte geprüft werden, inwieweit eine Haftung des Anschlussinhabers in Betracht kommt.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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