(1) Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Zur Scheune Zoohandel UG, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Welitschkow, Hinterstraße 17, 15345 Zinndorf/Rehfeld, vor. Die Firma Zur Scheune Zoohandel UG wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner aus Düsseldorf. Die Firma Zur Scheune Zoohandel UG betreibt unter dem Verkäufernamen “zur-scheune24“ auf der Internetplattform eBay einen Onlinehandel und vertreibt dort überwiegend Tierfutterprodukte und Tierzubehör.
In dem Abmahnschreiben wird das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerber beanstandet. Gerügt werden Fehler in der Widerrufsbelehrung, in den Preisangaben und fehlende Angaben zum Zustandekommen des Vertrages. In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als Formulierungsvorschlag beigefügt. Diese Erklärung sieht eine Unterlassungsverpflichtung unter „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR, vor. Des Weiteren bezieht sich die Unterlassungsverpflichtung nicht nur auf Wettbewerbsprodukte, sondern auf Waren im allgemeinen.
Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Die von den Anwälten Kreuzkamp & Partner als Formulierungsvorschlag beigefügte Erklärung ist meiner Meinung nach viel zu weit gefasst. Die Erklärung sollte daher nicht ohne vorherige Beratung und Änderung abgegeben werden.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Weitere Abmahnung + Vertragsstrafeverlangen Zur Scheune Zoohandel UG durch Kreuzkamp & Partner
Geschrieben von Virabell Schuster am 05. Juli 2011
(2) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Zur Scheune Zoohandel UG aus Zinndorf/Rehfeld, vor. Die Firma Zur Scheune Zoohandel UG wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner aus Düsseldorf. In dem Abmahnschreiben wird das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstandet. Betroffen ist das Marktsegment Tierfutter. Gerügt wird eine fehlerhafte Vereinbarung, soweit darin die Kosten der Warenrücksendung nach Widerruf im Rahmen der sogenannten 40,00 EUR Klausel nicht ausdrücklich auf “regelmäßige“ Kosten der Warenrücksendung beschränkt werden.
In dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als Formulierungsvorschlag beigefügt. Gefordert wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR. Bezüglich des weiteren Inhaltes wird auf obige Ausführungen verwiesen. Für den abgemahnten Wettbewerbsverstoß setzen die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner einen Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 EUR fest und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 859,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Des Weiteren beanspruchen die Rechtsanwälte für ihre Mandantin eine Vertragsstrafe. Grund hierfür sei, dass der mit der hier vorliegenden Abmahnung gerügte Verstoß bereits Gegenstand einer vorherigen Abmahnung war. Bezüglich dieses Verstoßes habe sich der Betroffene bereits strafbewehrt unterworfen. Grundsätzlich sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.200,00 EUR verwirkt; im Interesse einer gütlichen Einigung werde jedoch nur 7.500,00 EUR verlangt.
Hinweis:
Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nie vorschnell unterschrieben werden. Nach Unterzeichnen der Erklärung muß das Verbot dringend beachtet werden. Ein winziger Fehler in der Umsetzung des unterschriebenen Verbots kann eine weitere Abmahnung und die Zahlung einer Vertragsstrafe auslösen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wiederholungsgefahr nach einem erneuten Verstoß nur durch eine Unterwerfung beseitigt werden kann, wenn sie eine gegenüber der ersten Unterwerfung erheblich höhere Strafbewehrung enthält.
Lassen Sie sich daher im Zweifel vor Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung und bei der Umsetzung des unterschriebenen Verbots beraten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande
Weitere Abmahnung Zur Scheune Zoohandel UG durch Kreuzkamp & Partner
Geschrieben von Virabell Schuster am 12. Juli 2011
(3) Es liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Zur Scheune Zoohandel UG aus Zinndorf/Rehfeld, vor. Die Firma Zur Scheune Zoohandel UG wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner aus Düsseldorf.
In dem Abmahnschreiben wird wieder das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers beanstandet. Betroffen ist das Marktsegment Tierfutter.
In der Abmahnung wird gerügt:
- Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (divers)
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlerhafter Hinweis über das Zustandekommen des Vertrages
- Fehlender Hinweis zur Speicherung des Vertragstextes
- Fehlender Hinweis auf die technischen Mittel, mit denen Eingabefehler durch den Käufer vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden können
- Fehlerhafte Vereinbarung, soweit darin die Kosten der Warenrücksendung nach Widerruf im Rahmen der sogenannten 40,00 EUR Klausel nicht ausdrücklich auf “regelmäßige“ Kosten der Warenrücksendung beschränkt werden.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner wird zur Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung als Formulierungsvorschlag beigefügt. Diese Erklärung sieht eine Unterlassungsverpflichtung unter „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“, sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR, vor. Des Weiteren wird „grundsätzlich“ Schadensersatz für das wettbewerbswidrige Verhalten beansprucht.
Für die abgemahnten Wettbewerbsverstöße setzen die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner einen Gegenstandswert in Höhe von 25.000,00 EUR fest und fordern Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 911,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Zur zügigen umfassenden außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit wird jedoch angeboten, die beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu erstatten.
Es kann nicht empfohlen werden, die beigefügte Erklärung ohne vorherige Beratung und Änderung abzugeben. Da eine Vielzahl von Verstößen gerügt wird, sollte vor Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung genauestens geprüft werden, ob die gerügten Verstöße eingestellt worden sind. Andernfalls droht eine weitere Abmahnung und die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Lassen Sie sich im Zweifel umfassend beraten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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