Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Aergo Trade GmbH, Schweiz, vor. Die Aergo Trade GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe.
In dem Abmahnschreiben wird vorgeworfen, die Tonaufnahme „So Blind“ des Interpreten „Sir Colin“ von einem Internetanschluss über eine sogenannte Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern zum Herunterladen (Download) angeblich ohne Berechtigung angeboten zu haben.
In dem Abmahnschreiben wird die Möglichkeit geboten, eine dem Abmahnschreiben als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Hierdurch würde die Geltendmachung von weiteren sowie höheren Ansprüchen und Kosten vermieden.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnungen als Entwurf beigefügten Unterlassungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage und gegebenenfalls vorzunehmende Abänderung zu unterschreiben. Es ist darüber hinaus dringend anzuraten, die in den Abmahnungen gesetzten Fristen unbedingt einzuhalten. Ein Verstreichen Lassen der Frist kann die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Folge haben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.
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