Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GSDR GmbH aus Frankfurt, vor. Die Firma GSDR GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt.
In der Abmahnung lässt die Firma GSDR GmbH durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „I Got To Go“ des Künstlers Gentleman auf der CD The Dome Vol. 58 anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die betreffende Datei unverzüglich von dem Computer zu entfernen und die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zurückzusenden.
In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner im Vergleichswege an, den Ersatzanspruch sowie den Anspruch auf Erstattung aller erforderlichen Aufwendungen mit einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 450,00 EUR zu erledigen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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