Informieren Sie sich über urheberrechtliche Abmahnungen der Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG aus Köln. Die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.
In der Abmahnung lässt die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch vorwerfen, das Musikwerk „Sieben Leben “ von Matthias Reim über einen Internetanschluss angeblich zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird geraten, eine der Abmahnung beigefügte, vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor. Der Abgemahnte soll sich zudem verpflichten, jedwedes geschützte Musikrepertoire ohne Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin im Internet verfügbar zu machen.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird zur Annahme eines Vergleichsangebotes geraten. Das Vergleichsangebot ist darauf gerichtet, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 EUR entstandene Ersatzansprüche vollständig abzugelten.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande und ich kann Ihnen kurzfristig behilflich sein.
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