Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Roadrunner Records GmbH aus Köln vor. Die Firma Roadrunner Records GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg.
In der Abmahnung lässt die Firma Roadrunner Records GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner vorwerfen, den Tonträger „Lenny Kravitz – Black and White“ über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird aufgefordert, eine eigenhändig unterzeichnete, unbedingte, unwiderrufliche und vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukommen zu lassen. Für die Erklärung ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt. Der der Abmahnung beigefügte Entwurf der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit angeboten, zur Abgeltung aller bislang entstandenen Geldersatzansprüche eine einmalige Pauschale in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen.
Es konnte im vorliegenden Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Abänderung zu unterzeichnen und abzugeben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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