Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski aus Bornheim vor. Herr Thomas Baczewski wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Tawil aus Berlin.
In der Abmahnung lässt Herr Thomas Baczewski durch Rechtsanwalt Tawil das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Filme auf DVD und VHS.
In der Abmahnung wird gerügt:
Fehlende vertragliche Vereinbarung über die Aufbürdung von Rücksendekosten innerhalb der Widerrufsbelehrung (40,00 EUR-Klausel)
In der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Tawil zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Die der Abmahnung als Entwurf beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in der Erklärung aufgeführte Verpflichtung unter Ausschluss der Einrede der natürlichen Handlungseinheit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.010,00 EUR vor.
Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Für den abgemahnten Verstoß setzt Rechtsanwalt Tawil einen Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR fest und fordert Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von netto 651,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale).
Es konnte nicht empfohlen werden, die der Abmahnung von Rechtsanwalt Tawil als Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen.
Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten-
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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