Kommentare zu: Erfahrungsbericht über den Treppenhochstuhl Tripp Trapp der Firma Stokke https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/erfahrungsbericht-ueber-den-treppenhochstuhl-tripp-trapp-der-firma-stokke/ Tue, 07 Nov 2017 08:09:52 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 Von: Klaus https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/erfahrungsbericht-ueber-den-treppenhochstuhl-tripp-trapp-der-firma-stokke/#comment-13711 Thu, 14 Nov 2013 08:10:51 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3032#comment-13711 Hallo

Tripp-Trapp war ja mal ein guter Hochstuhl. Jahrlang wurde als Testsieger Stiftung Warentest geworben. Dieses Testurteil wurde für Stokke Tripp-Trapp 2013 entzogen,weil die Alte Version mit Brustbügel getestet wurde, die es nicht mehr gibt. Stokke überzieght alle Wettbewerber mit Klagen und irren Streitwerten, sodas ein richtiger Wettbewerb nicht entsehen kann. Selbst mit Din Vorschriften nimmt man es nicht so genau. Immer noch nach dem alten Modell wird geworben. Wohl weil der Tripp-Trapp mit dem Plastkiteil die neue Din nicht erfüllen wird.
Der Stuhl ist schön ohne zweifel, aber das wird auch gnadenlos ausgenutzt. ZB kauft Stokke den Stuhl in RO ein für ca 30 Euro. !! VK 145,– ist doch ein sehr schöne Spanne. Der Handel zahlt 107-110 Euro ! mit diesen Spannen kann man sich die teuersten Anwälte beschäftigen. Es gibt besser auf dem Markt und günstigere und Qualitätsmäßig genau so gute. Wenn man sich die Bewertungen im Netz anschaut immer 5 Sterne. ? Die schreibt man wohl alle selbst. Selbst Teste gemacht im Netzt mit schlechteren Bewertungen, diese werden einfach raus gefiltert. Monopol ist halt ein Monopol .

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Von: Virabell Schuster https://www.kanzlei-schuster.de/2011/12/erfahrungsbericht-ueber-den-treppenhochstuhl-tripp-trapp-der-firma-stokke/#comment-5086 Fri, 16 Dec 2011 11:37:51 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=3032#comment-5086 Liebe Frau Grumer, die Erfahrungen, die Sie mit dem Kinderhochstuhl Tripp Trapp des norwegischen Möbelunternehmens Stokke und einer Nachahmung gemacht haben, kann ich bestätigen. Ich hatte auch mal Gelegenheit, beide Modelle zu „testen“. Zunächst hat mich die Schlichtheit und die unaufdringliche Eleganz des Kinderhochstuhls Tripp Trapp bestochen. Zudem ist er stabil und auch für Erwachsene zum Sitzen geeignet. Ganz schlimm fand ich bei der Nachahmung, dass man ständig über die weit in den Raum stehenden Stollen gestolpert ist. Sehr grenzwertig. Auf jeden Fall ist der Preisunterschied gerechtfertigt.

Aber was anderes, wussten Sie, dass der Kinderhochstuhl Tripp Trapp bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem BGH war, genauer gesagt Nachahmungen des Markenproduktes. Und deswegen finde ich, dass Ihr Erfahrungsbericht hier sehr gut her passt. Es ging nämlich um Marken- und Wettbewerbsrecht. In dem Rechtsstreit ging es um Folgendes: Onlinehändler boten bei eBay Nachahmungen des Kinderhochstuhls Tripp Trapp an und beschrieben diese mit „ähnlich“ oder „wie“ „Tripp Trapp“ oder „Stokke“. Die Firma Stokke verlangte von eBay Unterlassung der Präsentation von Auktionen oder Verkaufsangeboten dieser Art. Allerdings ohne Erfolg. Der BGH ist in seinem Urteil vom 22.07.2010, I ZR 139/08, davon ausgegangen, dass eBay weder Täter, Teilnehmer noch Störer der von Dritten (möglicherweise) begangenen Markenrechtsverletzungen ist. Hauptsächlich kam es darauf an, ob ebay zumutbare Prüfungspflichten im Hinblick auf markenrechtsverletzende Produktangebote verletzt hat. Insofern war ausreichend, dass eBay mit Hilfe des VeRI-Programms Markeninhabern ermöglicht, Angebote herauszufiltern und selbst zu prüfen, ob ein Markenrechtsverstoß vorliegt oder nicht. Nach Ansicht des BGH war nicht einzusehen, warum eBay diese Arbeit einem Markeninhaber abnehmen sollte, zumal der Markeninhaber viel zuverlässiger beurteilen kann, ob sein Produkt nachgeahmt wurde oder nicht.

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