Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Sebastian Krüger aus Springe vor. Herr Sebastian Krüger wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Bernd Gucia aus Hannover.
In der Abmahnung lässt Herr Sebastian Krüger durch Rechtsanwalt Bernd Gucia vorwerfen, auf einer Internetseite Motive des Herrn Sebastian Krüger ohne Berechtigung verwendet zu haben.
In der Abmahnung teilt Rechtsanwalt Bernd Gucia mit, dass Herr Sebastian Krüger „Europas bekanntester Karikaturist“ und frei- und hauptberuflich Karikaturist, Illustrator und Maler sei. Zu seinen Auftraggebern zählten bekannte Magazine wie Stern, der Spiegel, Capital u.a.
In der Abmahnung des Rechtsanwalts Bernd Gucia wird im Auftrag des Herrn Sebastian Krüger zur Unterlassung und zur Erteilung von Auskunft aufgefordert.
In der Abmahnung des Rechtsanwalts Bernd Gucia wird im Auftrag des Herrn Sebastian Krüger aufgefordert, die der Abmahnung als Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. In der der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten es zu unterlassen, das streitgegenständliche Motiv zu verwenden und für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu bezahlen und Auskunft darüber zu erteilen, wie das streitgegenständliche Motiv in den vergangenen 10 Jahren verwendet wurde und wie lange es verwendet wurde. Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, allen Schaden zu erstatten, der durch die Verwendung des streitgegenständlichen Motivs entstanden ist und künftig noch entstehen wird.
Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Allgemeiner Hinweis zum Auskunftsanspruch : Die Erteilung der in urheberrechtlichen Abmahnungen geforderte Auskunft dient dem Rechteinhaber regelmäßig dazu, den ihm durch die unberechtigte Verwertung seiner Werke entstandenen Schaden zu ermitteln. Es sollte daher nie vorschnell Auskunft erteilt oder sogar Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt aufgenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Es kann zu diesem Thema am Telefon oder schriftlich keine kostenlose Auskunft oder kostenlose Beratung durchgeführt werden. Auch eine kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung kann nicht erteilt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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