Das Inkassounternehmen Debcon GmbH, Debitorenmanagement und Consulting, Steinstraße 4, 58452 Witten, vertreten durch die Geschäftsführer Guido Wienefoet und Elmar Becker, verschickt aktuell eine Vielzahl von Inkassoschreiben bzw. Zahlungsaufforderungen.
Empfänger dieser Scheiben sind Personen, die in der Vergangenheit urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen wegen angeblicher Rechtsverletzungen aufgrund der Teilnahme an Internettauschbörsen erhalten haben. In den Schreiben werden die ehemaligen Abgemahnten aufgefordert, „bestehende und unbestrittene Forderung“ in unterschiedlicher Höhe zu begleichen. Dem Schreiben ist eine „Zahlungsvereinbarung“ beigefügt. In dieser Zahlungsvereinbarung werden mehrere Modelle der Zahlungsmöglichkeit angeboten:
- 50 % in einer Summe oder
- 75 % in monatlichen Raten von 250,00 EUR oder
- Gesamtforderung in monatlichen Raten von 100,00 EUR.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass der ehemalige Abgemahnte in der Zahlungsvereinbarung sein Geburtsdatum , die Telefonnummer und Email-Adresse einträgt und ankreuzt, welche Zahlungsmodalität gewünscht wird. Letztendlich soll durch Unterzeichnen der Zahlungsvereinbarung der Anspruch anerkannt und auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichtet werden.
Am Ende des Schreibens befindet sich zudem folgender Hinweis:
„Mitteilung an Sie! Schon heute weisen wir in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG […] übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist. [….]).“
Handlungsempfehlung:
- Tragen Sie nicht Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer und Ihre Emailadresse in der Zahlungsaufforderung ein.
- Die Zahlungsvereinbarung sollte – wenn überhaupt – nicht ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage unterschrieben werden.
- Wenn Sie der Ansicht sind, die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben und/oder nicht dafür verantwortlich zu sein, sollten Sie der Forderung und der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an die Schufa per Einwurf-Einschreiben widersprechen.
Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH erhalten? Dann vernetzen Sie sich hier im BLOG mit anderen Betroffenen.
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