Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co. aus Ohio, USA, vor. Die Firma Abercrombie & Fitch Trading Co wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Winterstein aus Darmstadt. In der Abmahnung lässt die Firma Abercrombie & Fitch Trading Co durch die Rechtsanwälte Winterstein vorwerfen, im Internetauktionshaus eBay Bekleidungsstücke der Marke „Abercrombie & Fitch“ angeboten und diese mit Originalfotos der Abercrombie & Fitch Trading Co bebildert zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein wird im Auftrag der Firma Abercrombie & Fitch Trading Co zur Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung aufgefordert und zwar wie folgt:
In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Winterstein auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine entsprechende Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte Winterstein den Abgemahnten auf, eine Lizenzgebühr in Höhe von insgesamt 720,00 EUR zu erstatten. Dabei handelt es sich um eine Lizenzgebühr für die unerlaubte Verwendung von 4 Fotos nebst 100 % Aufschlag für einen jeweils unterlassenen Bildquellennachweiß und zwar berechnet nach der Tabelle der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) sowie Anwaltskosten in Höhe von 651,80 EUR (Gegenstandswert 10.000,00 EUR nebst Auslagenpauschale), insgesamt also 1.371,80 EUR für die Verwendung von 4 Fotos bei eBay.
Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes: Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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