Abmahnung Schulenberg und Schenk für Berlin Media Art wegen dem Film „Nikkis erster Porno“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Berlin Media Art e. K. aus Berlin vor. Die der Firma Berlin Media Art e. K. wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk aus Hamburg.

In der Abmahnung läßt die Firma Berlin Media Art e. K. durch die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einer Internettauschbörse den Film „Nikkis erster Porno“ zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk wird weiter aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und an die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk zurückzusenden sowie den streitgegenständlichen Film vom Computer endgültig zu entfernen […] und sämtliche Kopien zu vernichten. Ein entsprechender Entwurf einer Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk an, zur Abgeltung aller Ersatzansprüche die Angelegenheit durch Zahlung einer einmaligen Pauschale in Höhe von 1.298,00 EUR auf sich beruhen zu lassen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Verstoß begangen haben. Aber auch wenn Sie den Verstoß selbst nicht begangen haben, kann es ratsam sein, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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