Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH aus München vor. Die Sony Music Entertainment GmbH wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
In der Abmahnung lässt die Firma Sony Music Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorwerfen, das urheberrechtlich geschützte Album „Spektakulär – Michael Wendler“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse edonkey zum Herunterladen angeboten zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen (450,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten).
Allgemeiner Hinweis: Lassen Sie sich beim Entwurf einer Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltlich beraten. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie prüfen, ob und inwieweit die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß. Lassen Sie auch prüfen, ob der geforderte Betrag verhandelbar ist.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbrechts und Markenrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Schreibe einen Kommentar