(1) Die Rechtsabteilung der Nick Medien Vertriebsunion, Bittelbronner Str. 42 – 46, 74219 Möckmühl verschickt unwiderrufliche, garantierte und jederzeit einklagbare Gewinn-Chancen in Höhe von insgesamt 575.000,00 EUR. In dem Gewinnchancen-Bescheid der Nick Medien Vertriebsunion steht unter anderem geschrieben :
„§ 3 Herr [ …] hat bereits einen garantierten Sofort-Gewinn im Wert von 100,– € gewonnen. Jeglicher Irrtum ist ausgeschlossen!
§ 4 Herrn […] wird somit dringendst aufgetragen, seinen Gewinnchance-Anspruch innerhalb von 48 Stunden abgehend telefonisch über die kostenlose Hotline 0800-503 583 408 geltend zu machen, andernfalls dieser unwiderruflich erlischt […].“
In den umseitig abgedruckten Teilnahmebedingungen heißt es: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“.
Hinweis: Es kann nicht empfohlen werden, die angegebene Telefonnummer anzurufen. Wenn Sie es doch getan haben, dann berichten Sie hier im BLOG, was Ihnen am Telefon „angeboten“ wurde.
______________________________________________________________________
UpDate (2): Mit Schreiben vom 14.02.2012 läßt die Firma Nick Medien Vertriebsunion GmbH & Co. KG durch ihre Rechtsanwälte Knorz Schütz u.a. aus Karlsruhe im Bezug auf die hier vorgenommene Berichterstattung folgendes mitteilen:
“Sofern Kunden unter § 3 der Gewinnmitteilung ein garantierter Sofortgewinn in Höhe von € 100,00 versprochen wurde erhalten die Kunden diesen auch.”
Haben Sie den garantierten Sofortgewinn erhalten? Teilen Sie Ihre Erfahrungen hier im BLOG mit. Einfach im BLOG (ganz unten) eine Nachricht hinterlassen und sich mit anderen Betroffenen vernetzen.
Nick Medien Vertriebsunion: Kein garantierter Sofortgewinn ohne Reisebuchung
Geschrieben von Virabell Schuster am 27. Februar 2012
UpDate (3): Wie bereits hier im BLOG berichtet, handelt es sich bei dem unter § 3 des Gewinnchancen-Bescheides in Aussicht gestellten „garantierten Sofort-Gewinn im Wert von 100,– €“ um einen Reisegutschein. Der Reisegutschein bzw. das entsprechende Schreiben, hat folgenden Inhalt:
„Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wie angekündigt erhalten Sie heute lhren Reisegutschein im Wert von 100,00 €, den wir lhnen im Namen unseres Partners NMV überreichen. Egal wohin Sie reisen möchten – Sie sparen 100,00 € bei der Buchung einer Pauschalreise. Über 150 namhafte Reiseveranstalter sind im Angebot – täglich über 600.000 Reisen in alle Welt!
So einfach sichern Sie sich lhren 100,00 €-Reisebonus: Stöbern Sie in den Reisekatalogen der namhaften Reiseveranstalter oder surfen Sie auf www.bonusreisen.com – übrigens auch hier finden Sie die meisten Reise-Veranstalterkataloge zum online durchblättern.
0b Last-Minute Urlaub, eine Kreuzfahrt, der Familienurlaub, eine Reise mit Freunden, ein Langzeitaufenthalt oder eine Reise um die Welt – all das können wir lhnen ermöglichen.
Buchen Sie nach Auswahl lhre Reise online oder über unsere kostenlose Buchungs-Hotline 0800-1 10201 1, persönlich erreichen Sie uns: Montag – Freitag von 8.00 – 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 – 12.00 Uhr.
Gerne stehen wir lhnen für alle Fragen rund um lhre Reise zur Verfügung.
Nach der Buchung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per Fax/E-Mail oder per Post, die Sie bitte unterschrieben mit lhrem Reisegutschein an uns zurücksenden. lhren Gutscheinwert in Höhe von 100,00 € erhalten Sie automatisch ca. 20 Tage nach Reiserückkehr per Überweisung oder als Verrechnungsscheck.
NMV & Bonus Reisen wünschen lhnen einen schönen Urlaub!“
Auf Seite 2 des Schreibens steht ganz unten geschrieben:
„Teilnahmebedingungen:
lhr Reisescheck gilt für Buchungen von Pauschalreisen über die Bonus Reisen & Marketing GmbH. Eine Anrechnung auf bereits bestehende Buchungen ist nicht möglich. Pro Buchung ist ein Reisescheck einlösbar. Der Reisescheck ist auf Dritte übertragbar. Der Wert lhres Reiseschecks kann nicht in bar, und ohne Reisebuchung, ausbezahlt werden. Weitere Informationen sowie die gültigen AGBs erhalten Sie unter bonusreisen,com“
Anmerkung: Bei dem „garantierten Sofort-Gewinn im Wert von 100,– €“ handelt es sich demnach um eine Ersparnis in Höhe von 100,00 EUR bei der Buchung einer Pauschalreise über die Bonus Reisen Marketing GmbH (im Schreiben auch als „Reisescheck“ tituliert).
Teilen Sie anderen Betroffenen hier im BLOG mit, ob Sie Ihren Gutscheinswert in Höhe von 100,00 EUR automatisch nach ca. 20 Tagen nach Reiserückkehr per Überweisung oder als Verrechnungsscheck erhalten haben.
Nick Medien verschickt jetzt als Ziehungsbüro Baden-Württemberg Gewinnversprechen
Geschrieben von Virabell Schuster am 30. November 2012
UpDate (4): Viele Blogger haben es schon berichtet (siehe ganz unten die Kommentare): Die Nick Medien Vertriebsunion mit Sitz in Mockmühl verschickt jetzt als Ziehungsbüro Baden-Württemberg unter Verwendung eines entfremdeten Wappens von Baden-Württemberg Gewinnversprechen und zwar wie folgt:
„Sofort-Gewinn im Wert von 100,00 € plus Gewinnchance auf Gewinne im Wert von 575.000.00 €“.
Angepriesen wird das Versprechen mit folgendem Hinweis:
„Ausschüttung laut § 661 A BGB garantiert“
„Ihr Sofort-Gewinn liegt schon für Sie bereit. Melden Sie sich dringend telefonisch bei uns. Die Verantwortung für einen Verlust liegt bei Ihnen“.
Angesichts dieser Hinweise ist es verständlich, dass viele Empfänger der Schreiben auf den Schwindel hineinfallen und die angegebene Nummer anrufen. Was dann passiert, haben einige Blogger berichtet.
Mein dringender Hinweis an die Empfänger dieser Schreiben:
Rufen Sie die Nummer nicht an. Sie bekommen keine 100,00 EUR ausbezahlt. Wenn Ihnen ein Abo oder etwas Vergleichbares untergejubelt wurde und aufgrund dessen Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde, dann hinterlassen Sie hier im BLOG ein Kommentar.
Nick Medien Vertriebsunion rügt die Berichterstattung als unzulässig!
Geschrieben von Virabell Schuster am 21. Januar 2013
UpDate (5): Die Nick Medien geht rechtlich gegen die Kanzlei wegen der hier teilweise vorgenommen Berichterstattung vor und rügt zahlreiche Behauptungen als beleidigend und/oder unwahr. Ein Teil der Berichterstattung wurde zur Wahrung des Rechtsfriedens entfernt, insbesondere Ausdrücke wie Betrug, Gaunerei, Abzocke usw. Was jetzt noch im Streit steht ist hauptsächlich die Berichterstattung, dass Betroffene mitteilen, von der Nick Medien Vertriebsunion angerufen worden zu sein und erst danach eine Gewinnbenachrichtigung der NMV erhalten zu haben. Die Nick Medien Vertriebsunion behauptet, dies sei unwahr, weil nie ohne Einwilligung der Betroffenen angerufen werde.
Berichterstattung über Nick Medien ist zulässig!
Geschrieben von Virabell Schuster am 28. November 2013
UpDate (6): Nachdem die Kanzlei gegen die Nick Medien Vertriebsunion wegen dem Vorwurf der unzulässigen Berichterstattung vor dem Landgericht Krefeld negative Feststellungsklage erhoben hat, das das Amtsgericht Krefeld mit Urteil vom 24.10.2013, 3 C 296/13, festgestellt, dass die Berichterstattung über die Nick Medien zulässig ist.
Schreibe einen Kommentar