Aus gegebenen Anlass wird gewarnt vor einer Rechnung bzw. Anschreiben der
GDZ Gewerbe Daten Zentrale Industrie- und Handelsveröffentlichungen.
Diese Firma ist laut Information des offiziellen Registerportals der Länder seit dem 21.08.2012 im Handelsregister eingetragen und firmiert unter Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K. Die eingetragene Adresse der Firma Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K lautet Im Rheingarten 7, 53225 Bonn.
In dem Anschreiben werden Firmen, die sich gerade im Handelsregister eintragen ließen, aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 618,80 EUR brutto auf ein Konto bei der Deutschen Bank zu überweisen.
Das Schreiben hat in der rechten Spalte folgenden Inhalt (inklusive Fehler):
„Sehr geehrte Damen und Herren, die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz in unserem Onlineregister aufzunehmen. Nach Annahme dieser Offerte, stellen wir Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur verfügung. Im Falle der Eintragung sind die benötigten Daten sowie Preise aus der Aufstellung zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten in unserem Register. Beachten Sie bitte, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Die Aufnahme und Erfassung beginnt mit der Gutschrift des Offerten-Betrages auf unser Konto. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor, Ihre Daten zu löschen.“
Danach folgt die Rechnungsaufstellung und sodann der Überweisungsträger, indem bereits die relevanten Daten eingetragen sind.
Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch!
Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben der Gewerbe Daten Zentrale (GDZ) e.K. keinerlei Zahlungsverpflichtungen.
Sollte eine betroffene Firma den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben.
Haben Sie auch ein derartiges Schreiben erhalten? Dann teilen Sie hier im BLOG Ihre Erfahrungen mit und vernetzen sich mit anderen Betroffenen.
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