Im Internet wird aktuell berichtet über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Christa Podolski. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach. In der Abmahnung wird der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gerügt.
Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es sollte allerdings nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne Abänderung unterschrieben werden. Reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Es ist auch zu prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten richtig berechnet wurden. Oft genug werden überhöhte Forderungen geltend gemacht. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
Schreibe einen Kommentar