Kommentare zu: Abmahnung Werner Deck durch Petri & Schwarze wegen Verletzung der Wortmarke „Opti-Maler“ https://www.kanzlei-schuster.de/2013/03/abmahnung-werner-deck-durch-petri-schwarze-wegen-verletzung-der-wortmarke-opti-maler/ Sun, 29 Sep 2013 17:09:02 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 Von: Gast8815 https://www.kanzlei-schuster.de/2013/03/abmahnung-werner-deck-durch-petri-schwarze-wegen-verletzung-der-wortmarke-opti-maler/#comment-13165 Sun, 29 Sep 2013 17:09:02 +0000 http://vorschau.publitec.de/kanzlei-schuster.de?p=4840#comment-13165 Werner Deck ist Geschäftsführer der malerdeck GmbH und Inhaber der Werner Deck Unternehmensberatung e.K.. Beide Unternehmen haben eine identische Geschäftsadresse.

Von Werner Deck bzw. von malerdeck Abgemahnte sollten sehr genau prüfen lassen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht, denn offenbar besitzt die malerdeck GmbH keine Markenrechte. Für die Marke “Opti-Maler” ist Werner Deck eingetragen. Einfach mit nachfolgendem Link überprüfen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Werner Deck hat für die Marke “Opti-Maler” auch Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten bzw. Bodenverlegearbeiten angemeldet. Ob er neben seiner GmbH noch einen Malerbetrieb als Einzelunternehmen betreibt, bleibt zu prüfen.

Ich rate zur Vorsicht, denn Werner Deck ist ein Profi in Abmahnungen und bessert so seine Einnahmen auf. Genau prüfen und einen Fachanwalt beauftragen.

Hier der Link: http://www.malerdeck.de/blog/mit-verbotener-email-und-telefaxwerbung-geld-verdienen-wie-geht-das

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