Täglich werden Hunderte Personen wegen illegalem Filesharing abgemahnt. Genauso viele Anwälte gibt es, die diese Abgemahnten gerne vertreten würden. Damit dies gelingt, wird häufig geworben mit 24 Stunden Service an 7 Tagen in der Woche usw. Manche Anwälte behaupten sogar, der Abgemahnte müsse an den Abmahner nichts oder kaum was bezahlen. Da fragt man sich, ob manche Anwälte zaubern können. Tatsächlich ist es dann so, dass die Abgemahnten gegen Zahlung eines entsprechenden Honorars eine solche Kanzlei gerne mit der Abwehr der Abmahnung beauftragen. Und erst mal läuft alles auch gut. Doch die Ernüchterung kommt meist nach 3 Jahren mit einem Mahnbescheid oder einer Klage.
Aktuell hat das OLG Köln ein Urteil vom 14.10.2011, 6 U 225/10, veröffentlichen lassen. Darin hatte eine Abmahnkanzlei ermittelt, dass ein Anwalt, der massenhaft Abgemahnte wegen illegalem Filesharing vertreten hat, nachweislich zumindest in 6 Fällen für die Abgemahnten gelogen hat. Die Abmahnkanzlei hatte 6 Personen beauftragt, die jeweils zum Schein vorgaben, Abmahnungen erhalten zu haben und den Anwalt mit der Abwehr dieser Abmahnungen zu beauftragen. Sie gaben jeweils an, abgemahnt worden zu sein und die behaupteten Verstöße begangen zu haben. Gleichwohl bestritt der verteidigende Anwalt gegenüber dem Abmahnanwalt, dass der Mandant (Scheinmandant) den Verstoß begangen hat. Die Abmahnkanzlei wußte natürlich, dass das gelogen war. So kam das Ganze natürlich heraus, weil die Abgemahnten nur Lockvögel der Abmahnkanzlei waren. Rechtlich hatte dies für den verteidigenden Anwalt in dem Verfahren vor dem OLG Köln keine Auswirkungen. Es darf aber vermutet werden, dass dies insgesamt noch ein schlechtes Licht auf die Kanzlei werfen wird, die diese Falschbehauptungen für ihre Scheinmandanten begangen hat.
Wichtiger Hinweis:
Die Verteidigung gegen Abmahnungen ist kein Wunschkonzert. Viele Betroffenen erwarten allerdings, und zwar obgleich sie den Verstoß begangen haben, aus der Nummer herauszukommen, nichts zu bezahlen oder ähnliches. Diese Vorstellung ist unrealistisch. Da die Rechteinhaber allerdings häufig erst kurz vor Ablauf der Verjährung ihre Ansprüche durchsetzen, fühlen sich die Abgemahnten lange Zeit sicher und publizieren dies auch gerne in Foren. Mit der Klage zum Jahresende kommt dann die Ernüchterung. Regelmäßig sehen Betroffene Abgemahnte nach Erhalt einer Klage jedoch davor ab, die Niederlage in den entsprechenden Foren einzugestehen. Und so finden sich in den Foren keine Hinweise über Klageverfahren.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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