Der VerbraucherService Bayern e.V. (VSB) teilte mit, dass das Landgericht München I mit Beschluss vom 11.6.2013, 33 O 12678/13, dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gefolgt ist und Amazon ab sofort untersagt hat, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ anzubieten.
Amazon muss nun nach den Angaben des VSB den Abschluss der Mitgliedschaft bei „Amazon Prime“ über eine Schaltfläche anbieten, aus der sich eindeutig ergibt, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig ist, und zwar auch dann, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei ist, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt wird.
Amazon muß nun künftig sicherstellen, dass bei der Bestellung der Mitgliedschaft klar erkennbar ist, dass diese nach Ablauf des Testzeitraums kostenpflichtig ist. Weitere Rechtsfolge dürfte sein, dass alle Verbraucher, die Amazon Prime über den Button „jetzt kostenlos testen“ bestellt haben, die Jahresgebühr nicht bezahlen müssen.
Hinweis:
Seit Einführung der Button-Lösung (Pflicht zur Angabe gegenüber Verbrauchern, dass die bestellte Leistung/Ware kostenpflichtig ist) bemühen sich einzelne Diensteanbieter, diese Pflicht zu umgehen, zum Beispiel dadurch, dass die Leistung nur Gewerbetreibenden angeboten wird, tatsächlich können aber auch Verbraucher die Leistung in Anspruch nehmen. Eine andere Methode ist die, wie oben beschrieben: Es wird eine zunächst kostenlose Leistung angeboten, welche sich dann aber nach Ablauf einer bestimmten Zeit in eine kostenpflichtige Leistung umwandelt. Der Unternehmer meint in dieser Konstellation nicht verpflichtet zu sein, auf die Kostenpflicht hinzuweisen, weil ja die Leistung zunächst kostenlos ist. Dies ist zumindest gegenüber Verbrauchern ein unzulässiges Vorgehen.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Haben Sie als Verbraucher eine Leistung im Internet in Anspruch genommen in der Annahme, diese sei kostenlos und haben dann in der Folgezeit eine Rechnung erhalten, lassen Sie prüfen, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist und ob Sie den in Rechnung gestellten Betrag bezahlen müssen. Denn wenn es heißt „jetzt kostenlos testen“, kann daraus gegenüber einem Verbraucher kein kostenpflichtiger Vertrag erwachsen.
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