Widerruf vom Kaufvertrag bei Onlinekauf unter Firmenbezeichnung und Lieferung an Privat

Nur Verbraucher haben dass Recht, einen Onlinekauf zu widerrufen. Dabei kann es jedoch gewollt oder ungewollt zu Konstellationen kommen, in denen unklar ist, ob der Kauf von einem Verbraucher oder von einem Unternehmer getätigt wurde.

Das AG München hatte mit Urteil vom 10.10.2013, 222 C 16325, über einen solchen Fall zu entscheiden. Der Kläger bestellte unter der Bezeichnung „Physiotherapie“ einen Waschautomaten. Der Kläger gab als abweichende Lieferanschrift seine Privatadresse an, ohne die Angabe „Physiotherapie“ zu ändern. Die Rechnungssumme wurde später vom Privatkonto abgebucht. Nach Erhalt des Waschautomaten widerrief der Kläger den Vertrag und verlangte Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer lehnte dies ab mit der Begründung, der Käufer sei ein Unternehmer.

Das AG München lehnte den Rückzahlungsanspruch ab. Es sei ohne Belang, ob der Waschautomat für private Zwecke des Klägers bestimmt war. Vorliegend gab der Kläger als Kundennamen nicht seinen Namen, sondern die Physiotherapie-Praxis sowie darunter seinen Namen an. Dies ist im Rechtsverkehr so zu verstehen, dass der Vertrag mit der Physiotherapie-Praxis abgeschlossen werden soll, deren Inhaber der Kläger ist Eigentlicher Vertragspartner sollte daher die Physiotherapie-Praxis sein. Die Angabe einer abweichenden Lieferadresse führe nicht zu Zweifeln, die eine Anwendung von § BGB § 13 BGB rechtfertigen könnten. Insbesondere habe der Kläger bei der abweichenden Lieferadresse die Namensangaben nicht geändert und den Passus „Physiotherapie …“ nicht entfernt. Nach dem objektiv erkennbaren Erklärungsinhalt sollte daher an die Physiotherapie-Praxis unter der abweichenden Lieferadresse geliefert werden. Auch die Zahlung vom Privatkonto ändere nichts. Vorgänge nach dem Vertragsschluss seien irrelevant.

PraxisTipp: Beim Onlinekauf durch Privatpersonen sollten diese genau darauf achten, keine gewerblichen Daten zu hinterlegen. Denn dies kann schnell dazu führen, dass aus dem Privatkauf ein Unternehmenskauf wird mit der Folge, dass kein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht.

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