Abmahnung AlbaTrezz GmbH durch Rechtsanwalt Levent Göktekin wegen Privatverkauf bei eBay

Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma AlbaTrezz GmbH aus Berlin vor. Die Firma AlbaTrezz GmbH wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin. Betroffen ist das Marktsegment DVDs und Blu-Rays. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlende Widerrufs- oder Rückgabebelehrung, Fehlendes Impressum! Rechtsanwalt Levent Göktekin fordert in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,00 EUR auf. Die Anwaltskosten sind berechnet auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 10.000,00 EUR.

Allgemeiner Hinweis zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.

Hinweis zur Abmahnung von Privatverkäufern:

Je nach Umfang und Art der verkauften Ware durch Privatverkäufer können diese als gewerbliche Verkäufer eingestuft werden. Dies ist anhand von verschiedener Kriterien zu beurteilen. Der Abgemahnte Privatverkäufer sollte sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen und nicht sein eigenes subjektives Rechtsempfinden zu Grunde liegen. Dies steht häufig im Widerspruch zur objektiven Rechtslage und der bereits vorhandenen Rechtsprechung.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert