Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Stefan Jelen aus Berlin. Herr Stefan Jelen wird anwaltlich vertreten durch Sievers & Coll. Rechtsanwälte aus Berlin. Betroffen ist das Marktsegment Spielwaren. In der Abmahnung wird gerügt:
- Fehlendes Impressum
- Fehlende Information über das Widerrufsrecht
- Fehlende verschiedene Pflichtinformationen
In der Abmahnung wird daher aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Abmahnkosten in Höhe von 1.141,90 EUR zu erstatten (berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 €).
Wichtiger Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Es wird im Internet berichtet, dass Herr Jelen tatsächlich Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Wer als Privatverkäufer im großen Umfang gleiche oder ähnliche Ware anbietet, überschreitet schnell die Grenze zur Gewerblichkeit und muß sich behandeln lassen wie ein Unternehmer.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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