Hier finden Sie Informationen zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Steffen Beetz. Herr Steffen Beetz wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert aus Demmin. Betroffen ist das Marktsegment Parfüm. In der Abmahnung wird gerügt: Fehlende Angabe des Grundpreises. In der Abmahnung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (in der Abmahnung beigefügt) und Abmahnkosten in Höhe von 745,40 EUR zu erstatten (berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 €).
Wichtiger Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst.
Hinweis zur Abgabe der Unterlassungserklärung:
Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Erklärung. Lassen Sie sich im Zweifel beim Entwurf einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten. Denn eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig und kann nicht wieder aufgehoben werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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