Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung des Fotografen Herrn Grzegorz Grygo. Herr Grzegorz Grygo wird anwaltlich vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verwendung eines Bildes ohne entsprechende Lizenz und Urherberrechtsnachweis. In der Abmahnung fordern die pixel.Law Rechtsanwälte auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Allgemeiner Hinweis zur Unterlassungserklärung:
Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Eine einmal unterzeichnete Erklärung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Allgemeiner Hinweis zur Höhe des Schadensersatzes:
Die Höhe des Schadensersatzes hängt davon ab, wo, wofür, wie und wie lange das Foto und wie viel Fotos verwendet wurden. Vorliegend erfolgte die Berechnung des Schadensersatzes aufgrund der MFM-Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Lassen Sie auch hier prüfen, ob der Schadensersatzbetrag richtig berechnet wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereich des Urheberrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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