Aktuell erhalten Betroffene, die ehemals von Rechtsanwalt Sebastian Wulf (Kanzlei Jur Law) wegen angeblichen Urheberrechtsverstößen abgemahnt wurden, von der Firma Chmiel Consulting GmbH Forderungsschreiben. Die Firma Chmiel Consulting GmbH soll Inhaberin zahlreicher Lizenz- und Urheberrechte an bekannten Musik- und Filmwerken sein. Gegenstand der Forderungsschreiben sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an geschützten Musikwerken. Ursprünglich wurden die Betroffenen wegen dieser Verstöße von Rechtsanwalt Sebastian Wulf abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Beträgen zwischen 750,00 EUR und 1.400,00 EUR aufgefordert. Bei Nichterfüllung machte die bekannte Inkassofirma Debcon GmbH diese Forderung aber in erheblich reduzierter Form geltend. Nunmehr verlangt die Firma Chmiel Consulting GmbH im eigenen Namen die Erstattung der bis dahin durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf und Debcon GmbH erfolglos eingeforderten Zahlungsansprüche, da sich die Firma Chmiel Consulting GmbH in ihren Urheberrechten verletzt fühlt. Angeboten wird die Zahlung von 50 % der ursprünglich verlangen Summe. Mit der Zahlung des Betrages soll die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden. Bei Nichtzahlung wird unter anderem in Aussicht gestellt, die Forderung anwaltlich gerichtlich einzuklagen.
Wichtiger Hinweis:
Zahlen Sie auf keinen Fall vorschnell den angebotenen Vergleichsbetrag. Lassen Sie zunächst prüfen, ob die seinerzeit verschickte Abmahnung den inhaltlichen Anforderungen entspricht, ob die Forderung richtig berechnet ist oder gegebenenfalls verjährt ist. Im Zweifel sollten Sie die Angelegenheit durch eine Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Wir beraten und vertreten bundesweit. Rufen Sie an (02154/605904). Durch dieses erste Gespräch entstehen noch keine Anwaltskosten.
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