Ein Betroffener hat hier zwei Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Be Beauty GmbH vorgelegt. Gegenstand der Forderung ist eine Mitgliedschaft bei Be Beauty GmbH (eDates), ein deutschsprachiges Chat und FlirtPoral. Obgleich zwischen beiden Forderungsschreiben gerade mal 2 Wochen liegen, hat sich die geltend gemachte Forderungssumme in diesen 2 Wochen mehr als verdoppelt und liegt im dreistelligen Bereich. Dies verwundert vor dem Hintergrund, dass man auch dem Chat und FlirtPortal eine Testmitgliedschaft für 2,90 EUR buchen kann. Hierzu ist in § 7 Abs. 3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 18.05.2015) folgendes geregelt:
„(3) Die exklusive Test-Premium-Mitgliedschaft, zu einem Preis von EUR 2,90 deren Laufzeit 15 Tage beträgt, kann vom Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Vertragsende, wie § 7.2, gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich die kostenpflichtige 15 tägige Test-Premium-Mitgliedschaft automatisch in das 9-Monats Paket. Die reguläre Premium Mitgliedschaft (derzeit 9 Monate) kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen gekündigt werden.“
Die Anforderungen an die Kündigung sind in § 7 Abs. 2 geregelt. So soll in „Elektronischer Form“ und unter Angabe der Kundennummer, des Benutzernamens und der vom Nutzer bei eDates hinterlegten Email Adresse gekündigt werden.
Problem:
An keiner Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hingegen mitgeteilt (Stand 18.05.2015), wie hoch die monatlichen Kosten für die Premium-Mitgliedschaft sind. Im Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel wird ausgeführt, dass auf der Freischaltungsseite auf die Kostenpflichtigkeit und die Preise […] hingewiesen wird. Hierzu müsste man sich jedoch zunächst „anmelden“, soweit meinerseits recherchiert. Es ist hier nicht gelungen, ohne Registrierung die Kosten zu ermitteln.
Wichtiger Hinweis:
Wer ebenfalls Forderungsschreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel im Auftrag der Be Beauty GmbH erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent.
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