Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Vitalij Lang aus Freiburg vor. Herr Vitalij Lang wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. In der Abmahnung wird vorgeworfen als Privatverkäufer gewerblich zu handeln. Es wird ein fehlendes Impressum und eine fehlende Widerrufsbelehrung gerügt. In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und sodann in einem nächsten Schreiben zur Erstattung von Abmahnkosten berechnet auf einem Streitwert von 17.000,00 EUR aufgefordert.
Wichtiger Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Sofern das gerügte Verhalten tatsächlich wettbewerbswidrig ist, sollte eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zunächst muß jedoch das gerügte Verhalten eingestellt werden. Reichen Sie daher die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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