Hier finden Sie Informationen über eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Ultra Records LLC aus New York. Die Firma Ultra Records LLC wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. In der Abmahnung lässt die Ultra Records LLC vorwerfen, über den Internetanschluss des Abgemahnten in einem so genannten Peer-to-Peer Netzwerk die Tonaufnahme „Cheerleader” von OMI anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. In der Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 349,42 EUR zu bezahlen.
Allgemeine Hinweise zu dieser Abmahnung:
Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte und vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage. Denn die unterschriebene Erklärung ist nach derzeitiger Rechtslage zeitlich unbegrenzt gültig und stellt im Zweifel ein Schuldeingeständnis dar. Außerdem gibt es immer mehr Sachverhaltsvarianten, bei denen der abgemahnte Anschlussinhaber nur begrenzt (als Störer) oder gar nicht haftet (weder Störer noch Täter). Auch die Frage, ob und in welcher Höhe ein in der Abmahnung geforderter Betrag gezahlt werden muß, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der geforderte Betrag sollte daher nicht ungeprüft überwiesen werden, insbesondere was die Abmahnkosten anbelangt.
Wie kann ich Ihnen helfen!
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen Urheberrecht und Filesharing kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.
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