Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlautereren Wettbewerb e. V. aus Fürstenfeldbruck vor. In der Abmahnung beanstandet der Verbraucherschutzverein gegen unlautereren Wettbewerb e. V. die Internetangebote eines Onlinehändlers. In der Abmahnung wird gerügt: Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen. In der Abmahnung der Verbraucherschutzverein gegen unlautereren Wettbewerb e. V. fordert dieser auf, die gerügten Verstöße umgehend zu unterlassen und eine geeignete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Allgemeiner Hinweis:
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbraucherschutzvereinen oder Wettbewerbszentralen haben den Vorteil, dass die hierfür entstandenen Kosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen erheblich niedriger sind. Ungeachtet dessen sollten auch diese Abmahnungen stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten sind dann um ein Vielfaches höher als die in der Abmahnung verlangte Kostenpauschale. Sofern die Verstöße berechtigt sind, reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann bei dem abmahnenden Verein ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls drohen die Geltendmachung einer Vertragsstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel umfassend beraten.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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