Gewerbetreibende, die aktuell ihre Firma beim Handelsregister eintragen oder Änderungen vornehmen lassen, erhalten in der Folgezeit rechnungsähnliche Schreiben der Firma PKBMedia mit Sitz in Duisburg. Die Schreiben der Firma PKBMedia sind überschrieben mit „Industrie und Gewerbe Verwaltung und Auskunft“. In dem Anschreiben wird der Gewerbetreibende aufgefordert mit dem Hinweis: „Bitte sofort bearbeiten“. Konkret soll man zur Veröffentlichung der Unternehmensdaten einen Betrag in Höhe von 558,35 EUR brutto auf ein Konto überweisen. Leistungsgegenstand ist die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten auf der Internetseite des Diensteanbieters. Es folgen die Rechnungsaufstellung und sodann ein Überweisungsträger in Höhe von 558,35 EUR. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgt, eine Zahlungsverbindlichkeit jedoch nicht besteht.
Wichtiger Hinweis:
Der Hinweis, dass eine Zahlungsverbindlichkeit nicht besteht, wird von den Betroffenen regelmäßig nicht gelesen. Daher bitte beachten: Bezahlen Sie diese Rechnung nicht. Es besteht kein Zahlungsanspruch! Diese Schreiben erhalten Firmen, die vor kurzem Eintragungen im Handelsregister vorgenommen haben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, von einer Justizbehörde zu stammen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Eintrag der Firma ins Handelsregister wird der Eindruck erweckt, die Rechnung stehe damit in Zusammenhang und müsse bezahlt werden. Tatsächlich ist dem nicht so. Insbesondere entfalten diese Schreiben keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahlungsaufforderung vor der Rechnung des Amtsgerichts kommt und daher der Eindruck entsteht, es handelt sich hierbei um die offizielle Rechnung des Handelsregisters, was aber nicht stimmt.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie in der Hektik des täglichen Geschäftes den in Rechnung gestellten Betrag bezahlt haben, bleibt nur die Möglichkeit, den bezahlten Betrag zurückzufordern. Dies sollte – soweit überhaupt möglich – zügig geschehen, da derartige Firmen eine kurze Verweildauer auf dem Markt haben. Für Fragen können Sie die Kanzlei gerne anrufen unter 02154/605904. Wir beraten und vertreten bundesweit.
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