Rechnung/Mahnung nach Anruf der Rocket Concept AG wegen Eintrag auf Branchenpro.de

(1) Eine nicht neue Variante (dbvz, EBVZ) der Branchenbuchaquise betreibt die Firma Rocket Concept AG aus Zürich. Die Rocket Concept AG betreibt das Onlinebranchenbuch Branchenpro.de. Die Aquise wird wie folgt seitens der Betroffenen beschrieben: Gewerbetreibende werden während des laufenden Betriebes angerufen. Es wird ein Brachenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Es werden die Unternehmensdaten abgeglichen. In der Folgezeit erhält der Gewerbetreibende eine Rechnung über einen Branchenbucheintrag für ein Jahr in Höhe von 349,00 EUR. Erst in diesem Moment wird dem Gewerbetreibenden klar, dass er offensichtlich einen kostenpflichtigen Vertrag über einen Onlinebranchenbucheintrag abgeschlossen hat. Die Verwunderung ist hierüber groß, da der Gewerbetreibende dies nicht so in Erinnerung hat.

Allgemeine Information:

Es handelt sich hierbei um eine spezielle Methode, Gewerbetreibende während der Geschäftszeit anzurufen und diesen einen Vertrag anzubieten. Da es sich bei den angerufenen Gewerbetreibenden meist um kleinere Betriebe handelt, ist gewährleistet, dass der Inhaber selbst am Telefon ist. Dieser hat meistens wenig Zeit. Dies wird zunutze gemacht und dem Gewerbetreibenden wird ein kostenpflichtiger Branchenbucheintrag angeboten. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Erst mit Erhalt der Rechnung erfährt der Betroffene, dass nicht etwa seine Daten lediglich abgeglichen worden sind, sondern dass er einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag bestellt hat.

Wichtiger Hinweis im Allgemeinen:

Angerufene Personen sollten nie zustimmen, ein Gespräch aufzuzeichnen. In manchen Fällen (z. Bsp. bei der Telekom) wird bei ausbleibender Zustimmung mitgeteilt, dass der Vertrag dann nicht abgeschlossen werden könne. Angerufene Personen sollten dann tatsächlich Abstand von einem Vertragsschluss nehmen. Lesen Sie auch bitte diesen Beitrag!

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr einer solchen Forderung oder zur Prüfung der weiteren Vorgehensweise anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie die Kanzlei gerne beauftragen. Rufen Sie mich an unter folgender Nummer: 02154/605904. Die Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit zu einem pauschalen Honorar.


Zahlungsaufforderung der Uniscore GmbH im Auftrag der Rocket Concept AG erhalten?

Geschrieben von Virabell Schuster am 29. Januar 2017

UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die Inkassofirma Uniscore Foderungsmanagement GmbH aus Ludwigshagen im Auftrag der Rocket Concept AG die Jahresgebühr für den am Telefon angeblich abgeschlossenen Vertrag über einen Branchenbucheintrag ein. In den Zahlungsaufforderungen der Uniscore GmbH werden neben der Jahresgebühr auch Mehrkosten für das Inkassoverfahren geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass im Falle der Nichtzahlung der Forderung gegebenenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert