(1) Aktuell verschickt die Firma Flirtano GmbH aus Bremen Rechnungen über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Datingportalen. Konkret geht es um die Datingportale milfs.de und tempodates.de. Auf diesen Seiten haben Nutzer die Möglichkeit, einen Testzugang von 14 Tagen zu einem Preis von 1,00 EUR zu erwerben. Beim Anmeldevorgang auf den weiteren Seiten steht im Kleingedruckten am rechten Rand, dass sich der Vertrag nach den 14 Tagen in ein Abo mit monatlichen Kosten in Höhe von 89,90 EUR verlängert. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten betragen demnach die Gesamtkosten 539,40 EUR. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portalbestreibers (Stand 18.11.2016) stehen lediglich vage Angaben über Zahlungspflicht, Dauer und Kündigungsfristen der Mitgliedschaft.
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die vom Portalbetreiber vorgesehen Kostenpflicht und die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam sind. Wer also ebenfalls Forderungsschreiben der Flirtano GmbH erhalten hat, sollte den Betrag nicht vorschnell bezahlen sondern zuerst prüfen lassen, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und/oder ob dieser gekündigt werden kann. Lesen Sie hierzu auch folgenden Beitrag!
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben erhalten haben, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
Zahlungsaufforderung der enDebito im Auftrag der Flirtano GmbH erhalten?
Geschrieben von Virabell Schuster am 07. Dezember 2016
UpDate (2): In oben beschriebenen Fällen treibt die Inkassofirma enDebito aus Düsseldorf die Mitgliedsbeiträge für die Flirtano GmbH ein. In den Zahlungsaufforderungen der enDebito werden neben dem Mitgliedsbeitrag auch Mehrkosten für das Inkassoverfahren geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass nach unbegründeter Nichtzahlung der Forderung die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von vergleichbaren Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.
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